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Gemeinsam für die Mitarbeitenden: Neuer Gesamtausschuss gewählt
23. September 2026
Der Gesamtausschuss der Mitarbeitendenvertretungen (GAMAV) in der Ev. – Luth. Landeskirche hat am 23.09.2026 seine neue vierjährige Legislaturperiode begonnen.
DRESDEN - Zur Wahl kamen die Vorsitzenden aus 26 Mitarbeitendenvertretungen aus ganz Sachsen nach Dresden. Aufgrund der neuen Gesetzgebung der Landeskirche sind im neuen Gesamtausschuss künftig sieben Mitglieder vertreten. Neun Vorsitzende stellten sich der Wahl – sieben wurden gewählt, zwei weitere Personen sind Ersatzmitglieder.
Landesbischof Tobias Bilz hielt die Andacht vor der Wahl und hob die Bedeutung der Arbeit des Gesamtausschusses und der Mitarbeitendenvertretungen hervor. Gerade in unsicheren und herausfordernden Zeiten sind starke Mitarbeitendenvertretungen und ein guter Austausch besonders wichtig.
Die Ansprechpartner des neuen Gesamtausschusses der Mitarbeitendenvertretungen sind:
Tobias Merz (Vorsitzender)
Christine Hofmann (stellv. Vorsitzende)
Dr. Oliver May
Thomas Thiel
Solveig Wuttke
Ute Michel
Johannes Balder
Ersatzmitglieder:
Elke Schöne
Anna-Maria Spittler
Gesamtausschuss als verbindendes Gremium der Mitarbeitendenvertretungen in der Landeskirche
Der Gesamtausschuss versteht sich als verbindendes Gremium der Mitarbeitendenvertretungen in der Landeskirche. Zu seinen Aufgaben gehört es, die einzelnen Mitarbeitendenvertretungen bei ihrer Arbeit zu beraten, zu unterstützen und über aktuelle Entwicklungen zu informieren. Gleichzeitig soll er den Austausch von Erfahrungen und guten Beispielen zwischen den verschiedenen Mitarbeitendenvertretungen fördern und die Fortbildung ihrer Mitglieder unterstützen. Auch grundsätzliche arbeits-, dienst- und mitarbeitendenvertretungsrechtliche Fragen können im Gesamtausschuss gemeinsam beraten werden. Darüber hinaus kann er zu geplanten kirchengesetzlichen Regelungen im Arbeitsrecht Stellung nehmen und ist bei Maßnahmen einzubeziehen, die für mehrere oder eine Vielzahl von Dienststellen von Bedeutung sind. Damit schafft der Gesamtausschuss eine gemeinsame Stimme der Mitarbeitendenvertretungen und trägt dazu bei, ihre Anliegen auf landeskirchlicher Ebene einzubringen und die Interessen der Mitarbeitendenvertretungen miteinander zu vernetzen. Die Aufgaben orientieren sich dabei an den im § 55 MVG-EKD beschriebenen Aufgaben des Gesamtausschusses.
Alle weiteren Informationen zur Wahl und zur Arbeit des Gesamtausschusses.