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Neue Kirchenvorstände für Sachsens Kirchgemeinden werden gewählt


09. September 2026

Kirchenvorstandswahlen finden am 13. und 20. September statt

DRESDEN – Am 13. und 20. September 2026 sind die Gemeindeglieder der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens aufgerufen, neue Leitungsgremien für ihre Kirchgemeinden zu wählen. Insgesamt 332 Kirchenvorstände werden für eine sechsjährige Amtszeit neu besetzt.

Hauptwahltermin ist der 13. September 2026. Aus organisatorischen Gründen weichen einige Gemeinden auf den 20. September aus. Wahlberechtigt sind dabei alle konfirmierten Gemeindeglieder ab 14 Jahren. Die Stimmabgabe per Briefwahl ist möglich, muss jedoch rechtzeitig bei der jeweiligen Gemeinde beantragt werden.

Landesbischof Tobias Bilz dankt den Kandidierenden 

Landesbischof Tobias Bilz würdigt das Engagement der Kandidierenden, die sich in den vergangenen Wochen bereits in den Gemeinden präsentiert haben:

»Mit Freude und großem Respekt bedanke ich mich bei allen Kandidatinnen und Kandidaten dafür, dass sie sich für dieses so wichtige Leitungsamt in unseren Kirchgemeinden zur Verfügung stellen. Damit erklären sie sich bereit, in einer für unsere Kirche und Gesellschaft enorm herausfordernden Zeit Verantwortung zu übernehmen – für die Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi, für die Gemeinschaft der Christen vor Ort und für das Wirken der Kirche in die Gesellschaft hinein. Und ich wünsche mir, dass viele Gemeindeglieder sich an den Wahlen beteiligen und ihre Kirchenvorstände so mit einem starken Mandat ausstatten.«

Wahl und Berufung in den Kirchenvorstand 

Abhängig von der Anzahl der Gemeindeglieder besteht ein Kirchenvorstand aus 5 bis maximal 16 Personen. Zur Wahl vorgeschlagen werden können alle Gemeindeglieder, die zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und sich bereiterklärt haben, das Gelöbnis als Kirchenvorsteher/in abzulegen. Mindestens fünf wahlberechtigten Kirchgemeindegliedern müssen einen Wahlvorschlag unterschrieben haben, damit die vorgeschlagene Person offiziell zur Wahl kandidieren darf. In den Kirchenvorstand gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben. 

In ihrer ersten Sitzung, die innerhalb von drei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses stattfinden muss, berufen die gewählten Mitglieder des Kirchenvorstandes weitere Mitglieder. Ziel ist es, die Vielfalt der Gemeinde und ihrer Aufgaben bestmöglich abzubilden. Um junge Menschen einzubinden, ist dabei zwingend ein Berufungsplatz für eine Person zwischen 16 und 27 Jahren reserviert, falls sich in dieser Altersgruppe noch niemand unter den direkt Gewählten befindet.

Einführung der neuen Kirchenvorstände

Die neue Amtszeit beginnt offiziell am 1. Advent (29. November 2026). An diesem ersten Sonntag des neuen Kirchenjahres werden alle neu gewählten und berufenen Mitglieder in Festgottesdiensten feierlich in ihr Amt eingeführt.

Hintergrund: Kirchenvorstand

Der Kirchenvorstand ist das Leitungsgremium der Kirchgemeinde. Er wird durch die Wahl und Berufung von engagierten Gemeingliedern gebildet. Ihm gehören auch die Pfarrer und Pfarrerinnen der Gemeinde an. Der Kirchenvorstand trägt die geistliche und organisatorische Verantwortung und entscheidet über alle wesentlichen Fragen des Gemeindelebens – von der Gottesdienstplanung und der Arbeit mit allen Generationen bis hin zu Bauaufgaben und Finanzen.

Das Gelöbnis, welches alle Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher zu ihrer Einführung sprechen und das zur Schärfung der ethischen Orientierung von der 28. Landessynode im Herbst 2025 ergänzt wurde, lautet:

»Wollt ihr das Amt von Kirchenvorstehern/Kirchenvorsteherinnen in dieser Gemeinde führen gemäß dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift gegeben und im Bekenntnis der evangelisch-lutherischen Kirche bezeugt ist; wollt ihr in eurem Reden und Handeln vor der Welt und gegenüber allen Menschen gleichermaßen auf die Freundlichkeit und Menschenliebe Jesu Christi antworten, indem ihr ihm nachfolgt; seid ihr bereit, geschwisterlichen Rat anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen für den Gottesdienst, für die pädagogischen und diakonischen, ökumenischen und missionarischen Aufgaben der Gemeinde sowie für Lehre, Einheit und Ordnung der Kirche, so reicht mir die Hand und antwortet: Ja, mit Gottes Hilfe.«. 

Weitere Informationen zur Wahl und Arbeit der Kirchenvorstände in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens

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