Mitteilung
Bereich
Gestaltungsspielräume für den kirchlichen Gebäudebestand offenhalten und nutzen
21. Juli 2026
Das Moratorium für Baumaßnahmen ermöglicht Überarbeitung des Gebäudeleitfadens und der Gebäudekonzeptionen
DRESDEN - Aufgrund der rückläufigen Finanzmittel kann der Gebäudebestand nicht mehr wie bisher finanziert werden. Um Gestaltungsspielräume zu eröffnen, hat das Landeskirchenamt hat am 7. Juli 2026 ein zweijähriges Moratorium für Baumaßnahmen beschlossen. Dieses gilt im Zeitraum vom 1. September 2026 bis 31. August 2028 für Kirchgemeinden und Kirchenbezirke. Die Bekanntmachung der zeitweisen Änderung der Kirchlichen Bauordnung erfolgt im Amtsblatt vom 31. Juli 2026. Über Fristen für Bauanträge im August wurden Kirchgemeinden und Kirchenbezirke mit einem Schreiben vom 9. Juli 2026 informiert.
Für den Zeitraum des Moratoriums gilt: Es werden keine neuen Baumaßnahmen genehmigt und keine außerordentlichen Zuweisungen bewilligt. Für zwingend erforderliche, nicht aufschiebbare Baumaßnahmen wird es Einzelfallentscheidungen geben. Das Baumoratorium hat keinen Einfluss auf bereits bewilligte Baumaßnahmen und auch Nachfinanzierungen sind weiterhin möglich.
Die Überarbeitung des Gebäudeleitfadens und die Erstellung neuer Gebäudekonzeptionen erfolgen parallel zum Reform- und Zukunftsprozess „Kirche im Wandel“. Die dort maßgeblichen, sich ändernden Rahmenbedingungen sind jedoch auch Impuls für das zeitweise Aussetzen kirchlicher Baugenehmigungen und Bauzuweisungen.
Ziel des Moratoriums ist es, Gestaltungsspielräume für den kirchlichen Gebäudebestand offenzuhalten und mit Vorliegen neuer Gebäudekonzeptionen gezielt zu nutzen. Die während des Moratoriums angesparten Bauzuweisungsmittel stehen nach den zwei Jahren zur Verfügung auf der Grundlage der grundlegend überarbeiteten Gebäudekonzeptionen.
Ende 2025 wurden die Mittel, die die Landeskirche zum Erhalt des vor allem kirchgemeindlichen Gebäudebestands zur Verfügung stellen konnte, nach 18 Mio. Euro (Haushaltjahr 2024) auf 12 Mio. Euro und zuletzt auf 9 Mio. Euro (Haushaltjahr 2026) reduziert. Anlässlich dieses Einschnittes machte Landesbischof Tobias Bilz am 30. Dezember 2025 gegenüber dem Evangelischen Pressedienst (epd) deutlich: „Es ist nach wie vor so: Wir schließen und verkaufen Kirchen nicht.“ Es geht vielmehr um die Öffnung der Kirchgebäude in den Sozialraum. Dieser Diskussionsprozess wie auch die konzeptionellen Entscheidungs- und Gestaltungsprozesse zu den weiteren kirchlichen Gebäuden sollen während des Moratoriums vor Ort und mit Unterstützung geführt werden.
Zum Hintergrund
Der Gebäudebestand der Kirchgemeinden der Landeskirche umfasst rund 4.450 Gebäuden. Er setzt sich aus circa 1.630 Kirchen, Kapellen und Friedhofskapellen sowie zahlreichen Pfarrhäusern und –höfen, Gemeindezentren, Wohnhäusern, Verwaltungsbauten, aber auch Kindertagesstätten und Schulen zusammen. Kirchen und Kapellen dienen in erster Linie als Versammlungsräume für Gottesdienste und Andachten, aber auch für Vorträge und für kirchliche Konzerte. Darüber hinaus stehen sie allen Menschen zur persönlichen Andacht und zur Besichtigung offen. Mit ihren Türmen prägen die Kirchen seit Jahrhunderten die Kulturlandschaft Sachsens. Sie sind mit ihrer Ausstattung ein kirchen- und kunstgeschichtlich bedeutendes sowie kulturell wertvolles Erbe.
Mit dem Erhalt der überwiegend historischen, denkmalgeschützten Gebäude gehen hohe Unterhalts- und Sanierungskosten einher. Zum Zeitpunkt der Gründung der DDR 1949 stellten Christen mit 92% eine deutliche Bevölkerungsmehrheit dar. Bis 1988 verringerte sich die Zahl der Menschen, die einer christliche Kirche angehören, auf knapp 40%. Auch nach der politischen Wende ist die Zahl der Gemeindeglieder weiter stetig gesunken. Aktuell gehören der EVLKS noch rund 575.000 Menschen an. Der Gebäudebestand hat sich im Verhältnis zur Vorkriegszeit kaum verändert. Somit müssen immer weniger Menschen für den Unterhalt und den Erhalt der Gebäude aufkommen.
Mit den sinkenden Gemeindegliederzahlen gehen auch geringere Kirchensteuereinnahmen einher. Da hiervon fast alle Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) betroffen sind, erhält die Landeskirche auch einen zurückgehenden Betrag aus dem innerkirchlichen Finanzausgleich. Der Rückgang von Drittmitteln, beispielsweise aus dem Bereich der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes, erschweren die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen zusätzlich.
Um kirchliches Leben auch in Zukunft in qualitätvollen, adäquaten Räumen zu ermöglichen und die wichtigsten Kirchen und Gebäude für den Verkündigungsdienst erhalten zu können, ist eine Konzentration unausweichlich. Auch das Generieren von Einnahmen mittels des Gebäudebestands gewinnt an Bedeutung. Das Moratorium schafft Gestaltungsspielraum für tragfähige Grundsatzentscheidungen zum Gebäudebestand in den Regionen.